Folgende Dienstleistungen werden verrechnet:
- Konsultationen/Beratungen (Praxis, Telefon, Mail)
- Verbandsmaterial, Blutegel, Arznei- & Heilmittel (Ceres, Phytotherapeutika, Schüssler Salze, anthroposophische Medizin, etc.), Mikronährstoffe, Rezepte
- Administrative Vor – und Nachbearbeitungszeit (Auswertungen der Diagnostik, Arztbriefe, Arztgespräche, Berichterstattung an die Krankenkasse, Aktenstudium, Therapie-Konzepterstellung, etc.) wird wie effektive Therapiezeit verrechnet
- Verbindlich vereinbarte Termine werden in Rechnung gestellt, sofern sie nicht mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin persönlich telefonisch abgesagt oder verschoben werden. Unentschuldigte Termine werden als Beratungstermin von 90 Minuten in Rechnung gestellt.
Rechnungen sowie Rückforderungsbelege für Ihre Krankenkasse werden Ihnen via Ärztekasse Kriens zugestellt.
Ab Januar 2018 wird mit den ab denn gesetzlich geltenden Richtlinien, dem Tarif 590, abgerechnet. Der Tarif 590 ist eine Liste der ambulanten komplementärmedizinischen Leistungen gemäss Zusatzversicherung (VVG).